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Schlehenwein

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Rezepte
 · 27 Dec 2020

  



Schlehenwein
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Für je 5 Liter Wein wird benötigt:
FrüchteZuckerWasserNährsalze Hefe%-Gehalt
1000 g 700 g 4,6 l 3 g Rauenthaler ca. 6%
1000 g 800 g 4,5 l 3 g Saar ca. 10%
1000 g 1200g 4,3 l 3 g Tokaier,herb ca. 16%

Saftgewinnung durch Pressen der Früchte:
1. Tag:1. Früchte waschen
2. Früchte vorbehandeln (d.h. Druckstellen, Stiele und evtl. Kerne
entfernen)
3. Früchte zerkleinern
4. Früchte durch Fruchtpresse oder Dampfentsafter auspressen
5. Hefe, 2/3 des Wassers, Nährsalz und bei schwach alkoholischem
Weinling den ganzen, bei starkem Weinling 1/3 des Zuckers
hinzugeben.
6. Fruchtrüchstände mit Wasser befeuchten und nochmals auspressen
7. Gärgefäß mit Gäraufsatz versehen.
2. Tag:Bei starkem Weinling das 2. Drittel des Zuckers hinzugeben
4. Tag:Bei starkem Weinling das letzte Drittel des Zuckers zugeben
5.-8 : Es empfiehlt sich das Gärgefäß nur 2/3 zu füllen, damit der
TagGärschaum nicht ausflieft.
9.-?
Tag : Sobald die Schaumgährung nachläßt, kann das Gärgefäß auf die vor-
gesehene Lierzahl mit Wasser aufgefüllt werden. Das Gärgefäß
sollte bei cy. 20 Grad stehen, bis die Gärung völlig nachläßt.
Nach spätestens 6 Wochen sollte das erstemal der Bodensatz
abgesogen werden. Wenn keine Bläschen mehr aufsteigen, und nach
mehrmaligem absaugen des odensatzes, kann der Wein zur Klärung
in den Keller gestellt werden.

Saftgewinnung durch Einmaischen der Früchte:
1. Tag:1. Früchte waschen
2. Früchte vorbehandeln (s.o.)
3. Früchte zerkleinern
4. Früchte mit 2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge übergießen
5. Hefe, Nährsalz und bei schwach alkoholischem Weinling den
ganzen, bei starkem Weinling 1/3 des Zuckers hinzugeben.
6. Das Gefäß, in dem sich die Fruchtmaische befindet mit einem Tuch
bedeckt 24 Std. bei ca. 20 Grad stehen lassen
2. Tag:Fruchtmaische abpressen. Saft in das Gärgefäß füllen.
3. Tag: Bei starkem Weinling das 2. Drittel Zucker hinzufügen.
4. Tag:Bei starkem Weinling das letzte Drittel des Zuckers zugeben
5.-8. : s.o.
9.-? : s.o.
So, viel Spaß beim einmaischen (eine ziemlich klebrige Angelegenheit).
Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren.

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